Visa und Einreisebestimmungen
EU-Bürger die in EU-Ländern arbeiten, bekommen in der Regel ohne Probleme eine befristete Arbeitserlaubnis. Dafür sollte jedoch in jedem Fall der Arbeitgeber sorgen.
Reiseveranstalter und einige große Clubanbieter lassen dann die notwendigen Papiere und Anmeldeformalitäten über Ihre Agenturen in den Zielgebieten organisieren. Auf jeden Fall sollte man sich bei seinem zukünftigen Arbeitgeber über die Anmeldung im Land informieren.
Achte unbedingt auf eine korrekte Anmeldung. Die Arbeitserlaubnis erhält man im entsprechenden Land.
Gute Arbeitgeber organisieren das für Euch!
Der Reisepass hat in manchen EU-Ländern für die Erstellung der Einreise und Arbeitsgenehmigungen unbedingt noch min. 6 Monate gültig zu sein.
Infos auch unter www.einreise.de

















